Von Dr. Brigitte Rath
„Die einzelnen Bestandteile des seit dem Ende des 15. Jahrhunderts fest ausgebildeten Sammelbegriffs der Hexerei gehören verschiedenen Vorstellungskreisen an, welche getrennt voneinander unter den orientalischen und den europäischen Kulturvölkern seit jeher vorhanden waren. Zum einen handelt es sich dabei um jenen aus einer Anzahl von Vorstellungen schädigender Zauberei zusammengesetzten Bereich, dessen Hauptelement, das Maleficium, in dem Glauben begründet ist, Menschen könnten mit Hilfe von Dämonen andere Menschen schädigen. Die Personen, die mit dieser älteren, einfachen Form des Schadenzaubers in Zusammenhand gebracht wurden, waren im Bereich des Abendlandes bereits im Früh- und Hochmittelalter nicht nur den meist relativ milden Strafen der Kirche ausgesetzt, sondern auch der viel strengeren Bestrafung, gewöhnlich mit dem Tod, durch die weltlichen Gewalten. Im Zusammenhang der schädigenden Zauberei wurden in den Sammelbegriff der Hexerei auch Vorstellungen einbezogen, die aus dem volkstümlichen Gespensterglauben und aus den Rätseln des Traumlebens entnommen sind. Sie wurden eine Zeitland von der Kirche als Aberglaube abgelehnt, und ihre Verschmelzung mit dem Maleficium erfolgte erst sehr spät. In diesen Vorstellungskreis gehört der Begriff der Hexe, der ursprünglich ein nachts umherschwebendes, kindermordendes und menschenfressendes Gespenst bezeichnete. Seit dem 13. Jahrhundert aber, ausgehend vom alemannischen und schweizerischen Sprachraum, erfährt der Begriff eine völlige Vermenschlichung und seine Verbindung mit der Vorstellung vom schädigenden Zauber. Hexe bedeutete von nun an nachtfahrende, schädigende Zauberin, und in dieser Bedeutung hat der Begriff erst vom 15. Jahrhundert ab durch die von Oberdeutschland nach Norden fortschreitende, epidemische Hexenverfolgung allgemeine Verbreitung gefunden. Eng verbunden mit dem Kreis der volkstümlichen Vorstellungen ist auch der Glaube an die Verwandlung von Menschen in Tiere.
Zu diesem ganzen Bereich, dessen Kern die schädigende Zauberei ist, kommt noch ein anderer hinzu, der in der christlichen Dämonologie wurzelt und der mittelalterlichen Theologie entstammt. Bereits die frühchristliche Kirche gestand den alten Göttern ausdrücklich reale Existenz und Wirkungsvermögen in Form von Dämonen zu, sie wurden einfach dem christlichen Teufel und seinem Reich gleichgestellt. Neben der durch die Kirche vollzogenen Verbindung der Zauberei mit dem Götzendienst kam der Kirche auch bereits sehr früh – die Schriften des Kirchenvaters Augustin sind dafür eine Quelle – der Glaube an einen Geschlechtsverkehr zwischen Teufel und Mensch in den Blick. Auch Augustin behandelt schon den Pakt zwischen den Dämonen und den Zauberern; seine Ausführungen wurden ins „Decretum Gratiani“ aufgenommen. Die Scholastik übernahm die in der älteren Tradition ausgebildete Vorstellung von einem Pakt, und seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts galt es wissenschaftlich als erwiesen, dass die Zauberer allgemein in einem Vertragsverhältnis zum Teufel standen. Dieser Bund mit dem Teufel setzte den Abfall vom glauben der Kirche voraus; durch ihn konnten die Zauberer ihre schadenstiftenden Handlungen vornehmen, die im Dekret und in den Dekretalen aufgeführt und mit Strafe bedroht waren.
Gegen Ende des Hochmittelalters beginnt die Vorstellung von der Teufelsbuhlschaft in den Bereich des tatsächlichen und gegenwärtigen Ereignisses hinüberzugleiten. Während noch Petrus Lombardus in seinem ‚Quattuor libri sententiarum’ (um 1150) den Glauben an den Geschlechtsverkehr mit den Dämonen wesentlich sich seine Kommentatoren, insbesondere die Dominikaner Albertus Magnus (gest. 1289), Thomas von Aquin (gest. 1274), Petrus von Tatantaise (gest. 1276) und der Franziskaner Bonavertura (gest. 1274) dieser Frage zu. Mit der Lehre vom Succubus und Incubus begründen sie die wissenschaftliche Theorie vom Geschlechtsverkehr zwischen dem Teufel und den Menschen. Das Ergebnis ihrer Bemühungen war, daß herkömmliche volkstümliche Wahnvorstellungen wissenschaftlich verkleidet in das System der christlichen Weltanschauung eingereiht wurden. Wie schon vorher die Vorstellung vom Teufelspakt war seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auch die Vorstellung von der Teufelsbuhlschaft zum festen Bestandteil der theologischen Wissenschaft, zur communis opinio theologorum, geworden.
Diese schon ältere Verbindung von Zauberei und Gotteslästerung wurde noch verstärkt durch den Kampf der Inquisition gegen die Katharer und deren Lehren über das Walten eines bösen Prinzips in der Welt als selbständig neben Gott bestehender Grundkraft. Gerade den Katharern, die durch die Verfolgung gezwungen waren, ihre Zusammenkünfte heimlich und in der Dunkelheit der Nacht stattfinden zu lassen, wurde bereits im 12. Jahrhundert unterstellt, daß sie auf ihren Versammlungen Christus verleugneten und sich in Gegenwart des Teufels allgemeiner Unzucht hingaben. Diese Vorwürfe wurden später auch auf andere häretische Bewegungen übertragen und sofort von der sich im 13. Jahrhundert formenden Inquisition übernommen. Im Verfolgungseifer lag es erst recht nahe, die Vorstellungen vom Sabbat und den mit ihm verbundenen Orgien auch auf die Zauberer, die ja ohnehin mit dem Teufel paktierten, zu übertragen, um so mehr, als die Zauberprozesse der Inquisition unmittelbar aus sen prozessen gegen die Katharer herauswuchsen. Aber nicht nur die vorstellung vom Sabbat, sondern auch die vom Flug des Menschen durch die Lüfte entstand zuerst in der Auseinandersetzung der Kirche mit den Katharern aus der Frage, in welcher Weise der Weg vom Sabbat, wenn er weit vom Wohnort stattgefunden hatte, zurückgelegt worden sein konnte. Und gerade diese Vorstellung verbindet sich schließlich mit ihrem im Volksglauben wurzelnden, aber durch die Kirche bis ins 15. Jahrhundert abgelehnten entsprechenden Gegenstück von den nachts durch die Lüfte umherschweifenden Menschen, den Hexen.
Im ausgehenden 14. Jahrhundert werden auch die ersten Spuren einer gefährlichen Vorstellung sichtbar, die die zauberer nicht wie in älterer zeit als isolierte Personen, sondern als nach Ketzerart in einem sektenmäßigen Zusammenhang untereinander stehenden Gruppen betrachtete. Ihren Abschluß fand die Entwicklung des neuen Sammelbegriffs der Hexerei in den Alpenregionen, wo während des ganzen 14. Jahrhunderts von der Inquistition Ketzerprozesse gegen die vor der Verfolgung in die Alpentäler zurückweichenden französischen und italienischen Häretiker geführt wurden. Bald kam es im Verlauf der Verfolgung zu Zaubereiprozessen. Auf ihre weitere Ausdehnung scheint besonders die Tatsache eingewirkt zu haben, dass während der Waldenserverfolgung in Piemont in den Jahren 1387 und 1388 der Ketzersabbat in einer Form ermittelt wurde, die in ihrer grotesken Ausstattung alles Vorhergehende übertraf. Hier fand die Synagoga Santanae ein- bis zweimal im Monat unter dem Vorsitz des Teufels statt, der vielen Anhängern der Sekte als der in dieser Welt Gott überlegene Gegner galt, hier wurde der christliche Glaube verhöhnt sowie Unzucht geübt.
Ein großer Teil dieser Vorstellungen findet bereits einen literarischen Niederschlag im ‚Malleus maleficiarum’, dem sogenannten Hexenhammer, der – wie bereits erwähnt – 1487 zum ersten Mal in den Druck ging, um bis 1520 noch 13 und zwischen 1574 und 1669 weitere 16 Auflagen zu erfahren. Der ‚Malleus’ gehört einem durch die theologisch-kanonistische Schule entwickelten Literaturzweig an, der in einer Reihe von Traktaten die noch verbliebenen Zweifel an dem neuen Sammelbegriff, insbesondere an der Existenz der neuen Hexensekte, zu zerstreuen und die Realität des von der Inquisition entwickelten Begriffs darzulegen sucht. Die Träger dieser Literatur, die um das Jahr 1450 einsetzt und ihren Abschluß gegen 1540 erreicht, sind zumeist – wie ihre deutschen Kollegen Institoris und Sprenger – Inquisitoren oder sonstige Angehörige des Predigerordens. Zwar verbleibt der ‚Malleus’ im allgemeinen auf der bereits von seinen Vorgängern festgelegten Linie und übernimmt das System der neuen Hexensekte, wie es durch Scholastik und Inquisition fest ausgebildet vorlag – lediglich in bezug auf die angebliche Verwandlung von Menschen in Tiere gehen sie über ihre Vorgänger hinaus. Aber offensichtlich in Weiterführung der älteren Anschauung, die den Frauen seit jeher eine starke Affinität zur Zauberei unterstellt, erfolgt im ‚Malleus’ eine Zuspitzung der Hexenprozesse auf das weibliche Geschlecht; dessen angebliche Neigung zu sexuellen Ausschweifungen wird zum Ausgangspunkt der Erörterungen von Institoris und Sprenger. Die Zuspitzung auf das weibliche Geschlecht finden wir in dieser ausgeprägten Form bei keinem ihrer literarischen Vorgänger, hatte doch gerade die Inquisition in Analogie zu den von ihr geführten Ketzerprozessen festgestellt, dass sich die Zauberer aus beiden Geschlechtern rekrutierten.
Und noch in einer weiteren, entscheidenden Richtung befinden sich die Verfasser des ‚Malleus’ in keiner Übereinstimmung mit der Inquisition: in ihrer Tendenz, die Hexerei weniger als ein häretisches Vergehen (das ausschließlich in die Kompetenz geistlicher Gerichte gehörte) zu betrachten, sondern sie vielmehr unter die von den weltlichen Gerichten zu ahndenden Delikte einzureihen. Ihre Ausführungen bedeuten einen völligen Bruch mit der bisherigen Entwicklung, die vordem zu einer stetigen Kompetenzerweiterung der geistlichen Gerichte geführt hatte. Sie fanden bei Inquisitoren und Theologen Widerstand und Ablehnung, die in Kreisen der Inquisition auch in der Folgezeit die Oberhand behielten.
Wie Spenger und Institorius selbst gestehen, ist es ihr eigentliches Bestreben, den weltlichen Arm in erster Linie mit dem Hexenprozess zu beschäftigen, die geistliche Jurisdiktion dagegen von diesem zu befreien. Ihr Werk dient der Aufklärung der weltlichen Richter über die ganze Schwere der mit den neuen Sammelbegriff verbundenen Verbrechen und soll sie zur selbständigen Aufspürung und Bestrafung veranlassen. Aus dieser Tendenz rührt auch ihre Bezeichnung maleficae für Hexen her – war doch für den weltlichen Richter das maleficium, der vermittles Zauberei angerichtete Schaden, ausschlaggebend zur Eröffnung eines Verfahrens. Die Anweisungen zur Führung eines Hexenprozesses sind im ‚malleus’ sowohl für geistliche als auch für weltliche Gerichte enthalten. Führt der weltliche Richter das Verfahren (das vom Inquisitor selbstverständlich nach den alten Regeln des Ketzerprozesses geführt wird), so wird ihm empfohlen, entsprechend dem ketzerprozeß der Inquisitition vorzugehen, in dem die Verteidigung erschwert, der Denunziant nicht wie ein Akkusator mit der Talion vedroht wird und sein Name wie die Namen anderer Zeugen geheim bleiben, die Aussage von Komplizen zugelassen ist und in dem zur Folterung der Leumund und die geringsten Indizien genügen, in dem auf die Tränenlosigkeit der Angeklagten zu achten und deren Hexenmal durch die Rasur des ganzen Körpers zu offenbaren ist.
Die starke Ausrichtung des hexenhammers auf den weltlichen Richter wird in der Folgezeit auch noch aus einem anderen Grund von Bedeutung, werden doch die Hexenprozesse der Inquisition in Deutschland mit dem Ende des 15. Jahrhunderts eingestellt. In diesem Zusammenhang mutet es mehr als eigenartig an, wenn kurz bevor die stets auf Eigenständigkeit bedachte Inquisition in einem bestimmten räumlichen Bereich, aus welchen Gründen auch immer, ihre Tätigkeit aufgibt, von ihren hier maßgeblichen Vertretern ein Handbuch erstellt wird, das die von ihr entwickelte prozeßform unter Mißchtung ihrer eigenen Kompetenz an den weltlichen Arm zur selbständigen Nachahmung überweist. Es bleibt noch hervorzuheben, dass die 1511 erschienen zweite Auflage von Ulrich Tenglers ‚ Layenspiegel’ – einem Werk, das zur populären juristischen Literatur gehört und sich an den der Rechte nicht gelehrten Träger des heimischen Rechts- und Gerichtswesens wendet – den dritten Teil des Hexenhammers in einer deutschen Übertragung bietet. Damit lag der für den weltlichen Richter wichtigste Teil des hexenhammers nunmehr endgültig in deutscher Sprache vor, dazu in einem weitverbreiteten Handbuch, das für den ungelehrten Praktiker den Leitfaden in allen rechtlichen Angelegenheiten darstellte.
Ganz anders als Tengler haben sich die Verfasser der ‚Bambergensis’ (1507), auf deren Arbeit die Carolona vornehmlich beriht, bei der Behandlung der Zauberei verhalten. Im Gegensatz zu dem wesentlich umfassenderen Sammelbegriff, wie ihn der Hexenhammer enthält, steht bei ihnen eindeutig der Schadenzauber, das Maleficium, das als ein Verbrechen gegen Leib und Gut der Menschen betrachtet wird, im Mittelpunkt; die Carolina droht den Feuertod nur für den durch Zauberei zugefügten Schaden an, bei unschädlicher Zauberei wird dieStrafe in das Ermessen des Richters gestellt (poena arbitraria). Aber das entscheidende Verdienst ihrer Verfasser liegt in dem von ihnen, gestützt auf die Ergebnisse der italienischen Strafrechtswissenschaft, entwickelten Strafprozess – einem Verfahren, das in krassem Gegensatz zu dem vom hexenhammer propagandierten Ketzerprozeß steht. Das Verfahren der Carolina wird im 16. Jahrhundert – unter Berücksichtigung seiner Fortbildung durch Spruchpraxis, Gerichtsgebrauch und Prozeßrechtswissenschaft – als processus ordinarius bezeichnet: ein zeitgenössischer Terminus, in Anlehnung an den gemeinrechtlichen Zivilprozeß. In diesem Verfahren wird die Verteidigung des Beklagten genau geregelt, ihm ist – im Armutsfall von Amts wegen – ein Verteidiger beizuordnen; der Beklagte kann auf den ihm schriftlich auszuhändigenden Beweis der Anklage mit einem Gegenbeweis antworten, Einreden erheben – beispielsweise gegen die Person der Zeugen – und jederzeit Aktenabschrift verlangen. Grundsätzlich ist die Konfiskation verboten, und die Gerichtskosten sind von der Obrigkeit zu tragen. Gleichwohl mußte dieses Verfahren der Carolina in ihrer Indizienlehre die Anwendung der Tortur mit zahlreichen Schranken versehen haben sowie dem Richter auferlegt wurde, nach Entlastungsbeweisen zu suchen, und ferner das erfolterte Geständnis auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen blieb. Dennoch bleibt festzuhalten: die Regelung der Folter unterscheidet den processus ordinarius wesentlich vom Ketzerprozess, in dem die geringsten Indizien zur Tortur führen, die zudem beliebig oft wiederholt werden konnte.
Es bleibt abschließend zur Rolle der Carolina bei der Ausbreitung des Hexenwahns zu bemerken: da die Carolina keine Tatbestandsabgrenzung für das Delikt der Zauberei lieferte und wiederholt auf das römische Recht und den Rat der Rechtsverständigen verwies, ließ sie eine Interpretation des Tatbestandes zu, die es ermöglichte, dass die neue Sammelvorstellung der Hexerei den Bereich des Zeaubereibegriffs wesentlich erweitern konnte.
Aus der bisher veröffentlichen Literatur über die Hexenprozesse geht deutlich deren stetige Zunahme seit dem Erscheinen des ‚Malleus maleficarum’ hervor; als besonders auffällig muß festgehalten werden: seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nimmt die Anzahl der auf der Grundlage der neuen Sammelvorstellung der Hexerei geführten Prozesse fast sprunghaft zu; das dabei von den – um es noch einmal zu betonen – nicht mit Juristen besetzten Gerichten angewandte Verfahren entsprach zumeist dem im Hexenhammer vorgezeichneten Ketzerprozess. Die Zeit der Hexenverfolgung, die über 150 Jahre währen sollte, hatte endgültig begonnen.“[1]
Begriff der Hexe: Hagazussa – Striga – Hexe: stiga=holda, wird mit dem Präfix ‚un’ versehen zu Unhold (bereits im 13. Jahrhundert bei Burchard von Worms zu finden).[2]
Perchta wird in Italien zu Befana (von Epifania), die als Hexe auf einem Besenstiel reitet und den Kindern Süßigkeiten oder Kohle bringt;
Unterschiedliche Beschuldigungen konnten gegen Hexen vorgebracht werden:
- Pakt mit dem Teufel und Abschwören von Gott
- Bündnis wird durch Teufelsbuhlschaft – Geschlechtsverkehr mit dem Teufel – besiegelt;
- Schadenzauber, Wettermachen(von Hagel bis Dürre oder Lawinen (Vorarlberg) oder Sturm (in meernahen Regionen), Menschen und Tiere schädigen
- In Schatzgräberprozessen wurde den Verurteilten vorgeworfen, der Teufel hätte ihnen gezeigt, wo Schätze vergraben sind;
- Teilnahme am Hexensabbat – dort treffen die Hexen auch andere Hexen, die sie bei den Prozessen „besagen“ müssen – so kommt es zu Ketten von Verhaftungen und Sammelprozessen;
- Glaube an die Fähigkeit von Hexen, sich oder andere in Tiere verwandeln zu können – besonders in Wölfe (Werwölfe) – dieser Verdacht wurde besonders in dicht bewaldeten Regionen Europas geäußert
Die hier genannten Beispiele lassen sich nicht in allen Prozessen finden, die Verdächtigungen variieren nach Region und Zeit;
Welche Strafen gab es für Hexerei: nach der Carolina „Peinliche Gerichtsordnung“ (1532) Verbrennen oder Köpfen vor dem Verbrennen
a) zeitlich, - !5. Jh. Ausbildung des Hexenbegriffs und – prozeß in Europa. Es kommt zu einer Überformung und Verwandlung von Ketzer- und Zaubereiprozessen; ebenso ist besonders in den Städten (der Schweiz) beobachtbare Tendenz der zunehmenden Verrechtlichung sozialer Beziehungen;[3] Ausgang nehmen die Hexenprozesse in der 1: Hälfte des 15. Jahrhunderts von den westlichen Alpenregionen;
Hexereiprozesse erreichen zwischen 1560 und 1660 ihren Höhepunkt, der beonders für Deutschland noch genauer eingegrenzt werden kann: auf die Jahre zwischen 1585 und 1635
b) regional
- britische Inseln – wegen des Fehlens der Folteranwendung im Gerichtsprozeß sowie des Inquisitionsprozesses und der unvollständigen Rezeption der dämonologischen Theorie eine nur geringe Anzahl von Hexenprozessen (insg. ca. 600); Schottland (Christina Larner)-größerer Anteil an Hexereiprozessen (wird erklärt mit Art Inquisitionsprozess und ausgearbeitete Dämonologie); liegt möglicherweise auch an stärkerer Zentralgewalt in England im Gegensatz zu der weitgehend örtlichen Kontrolle der Gerichtssachen in Schottland;[4]
- Deutschland – Kernland des Hexenwahns die Länder deutscher Zunge; (Schormann)
Durch unterschiedliche Regionalstudien sind wir über Hexenprozesse in Deutschland relativ gut informiert; im Südostdeutschen Raum[5] sieht Behringer diese Konjunkturen in Zusammenhang mit Preissteigerungen. Die erste Jahrhunderthälfte des 16. Jahrhunderts hatte - wie im übrigen Europa – ein relativ niedriges, verbrauchergünstiges Preisniveau. Wie Warenkorbuntersuchungen der Reichsstadt Augsburg ergeben haben, konnte ein Handwerker eine vierköpfige Familie gut von seinem Einkommen ernähren. Auch epidemische Seuchen traten relativ selten auf. Diese günstige Situation änderte sich etwa ab 1560. Von 1559-1563 verzeichnen beispielsweise die Preisreihen von Würzburg und Freiburg eine relativ starke mehrjährige Teuerung. Das bedeutet, dass mehrere Mißerntejahre aufeinander gefolgt waren. Als Folge traten seit 1562 Viehseuchen und in den Städten die Pest auf. Genau zu diesem zeitpunkt hören wir von den ersten größeren Hexenverfolgungen nach der Reformation, die größte davon war die in der protestantischen Herrschaft Wiesensteig auf der Schwäbischen Alb, wo 1562-64 über 60 Frauen als Hexen verbrannt wurden. In Südostdeutschland und Franken finden wir nun erstmals einige Hexenprozesse (Herrschaft Illereichen) und erste kleine Verfolgungen.
Nach vier „billigen“ Jahren stürzte die ganze Region dann in die katastrophale Teuerungsperiode der Jahre 1569-1575. Der lebenswichtige Roggen war 4x so teuer wie in den Jahrzehnten davor. Nach den genannten Warenkorbberechnungen konnte selbst ein normaler Handwerker in diesen Jahren seine Familie nicht allein ernähren, viel weniger die unterbürger- und bäuerlichen Schichten in Stadt und Land. Die Hungerkrise von 1570 betraf weite Teile Europas. In Süddeutschland konnte man auf offener Straße erfroene und verhungerte Menschen sehen. Zehntausende Menschen starben an der Pest und an anderen Krankheiten. In diesen Jahren der Hungerkrise wurden Hexenverfolgung in Teilen Südostdeutschlands, in Elsaß und Lothringen zur Dauererscheinung. In Südostdeutschland kam es auch jetzt wieder zu vereinzelten Hexenhinrichtungen, namentlich in der Bischofsstadt Dillingen, dem Hauptort des Hochstifts Augsburg. Ebenso fanden in Franken wieder einzelne Verfolgungen statt.
Nach wieder nur vier „billigen“ Jahren führte die kleiner „Zwischenteuerung“ von 1579-80 zu erneuten Verfolgungen, ein Zeichen für die nun erhöhte Sensibilität gegenüber den Hexen. In Norden und Westen Deutschlands scheinen die witterungsbedingten Mißernten um und ab 1580 größer gewesen zu sein, und dort finden wir Hinweise auf größere Verfolgungen. Südostdeutschland schloß sich auch jetzt noch nicht der allgemeinen Verfolgung an. In der Freisinger Grafschaft Werdenfels widersetzte sich beispielsweise der Pflegrichter den Wünschen seiner Untertanen, die nach verheerenden Hagelschlägen 1581 in dringlicher Form zu Hexenverfolgungen aufgerufen hatten. Die Regierung des Hochstifts Freising verbot den Hexenprozeß. Ähnliche Vorgänge kennen wir auch aus dem Hochstift Augsburg.
Wieder nach vier „billigen“ Jahren begann 1585 eine Teuerung, die alles bis dahin Erlebte in den Schatten stellte. Es ist die gleiche Teuerung, welche die Hexenverfolgung im Erzstift Trier auslöste und die im Hintergrund der nordwestdeutschen Verfolgungen zu finden ist. Zwar blieb eine extreme Hungersnot wie 1570 aus, doch dauerte diese Teuerung fast zehn Jahre lang, von 1585-1594, mit nur zwei etwas billigeren Jahren dazwischen. Selbst Handwerkerlöhne lagen jetzt dauerhaft unter dem Existenzminimum. Zwei große Pestepidemien dezimierten 1585-88 und 1592-93 die Bevölkerung. Auch diese Agrarkrise hatte wie diejenige von 1570 europaweite Ausmaße. Während dieser großen Agrarkrise kam es mit den Hexenbränden in vielen Teilen Deutschlands, Teilen Frankreichs und Schottlands zur bis dahin größten „internationalen“ Welle von hexenverfolgungen. In Südostdeutschland fanden während dieser Verfolgungswelle unter sehr vielen Obrigkeiten – fast unabhängig von Konfession, Sozialstruktur und Herrschaftsform – hexenprozesse statt. Die Verfolgungswelle der Jahre um 1590 war das prägende Ereignis der Region, etwa die Hälfte aller Hexenhinrichtungen sind ihr zuzurechnen.
Als 1590, auf dem Höhepunkt der Verfolgungen, erstmals wieder eine gute Ernte eingebracht werden konnte, forderte der Landrichter von Schongau den Herzog von Bayern zur Errichtung einer „Ewigen Merksäule“ zum Gedenken an diese Verfolgungen auf, weil die Macht der Hexen soweit zurückgedrängt worden sei, dass die Ernten wieder gut würden.
Auch danach blieb der Zusammenhang von Agrarkrise und Hexenhinrichtungen bestehen. Während der Teuerungswelle 1597-1601 begannen in Franken, Hessen und Thüringen große Verfolgungen. In Bayern gab es dagegen enorme interne Widerstände gegen eine neuerliche Verfolgung. Deshalb führte der Anführer der Verfolgungspartei in einem Gutachten für den Herzog von Bayern aus, die hexenverfolgungen seien nicht nur nötig zur Wiederherstellung der Ehre Gottes und zur Bestrafung der Hexen, sondern auch zur Wiederherstellung der Fruchtbarkeit des Landes und damit zur Verbesserung der Lebenslage der Untertanen und indirekt – über die Verbesserung der Ernten –zur Erhöhung des Steueraufkommens. Diese Argumentation könnte man als den Gipfelpunkt der Rationalisierung von Hexenverfolgungen betrachten, welche drei verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen trachtete: das der Kirche, das des Volkes und das des Staates.
Die nächste langdauernde Teuerungsperiode dauerte von 1607-1617, also wiederum fast zehn Jahre, und während dieser Phase verzeichnen regionale Quellen 3 Pestwellen. Die teuersten Jahre der Münchner Preislisten korrespondieren zeitlich mit den bayrischen Verfolgungen in Donauwörth, Wemding und denjenigen im Hochstift Passau, die teuersten Jahre in den Augsburger Listen mit der Verfolgung im Hochstift Augsburg, die teuersten Jahre in Franken mit dem Beginn der Verfolgungen in der Fürstpropstei Ellwangen 1611sowie mit denen in den Hochstiften Eichstätt, Würzburg und Bamberg 1616/17.
Während einiger billiger Jahre danach hören wir wenig von Hexenprozessen (bei der Inflation von 1622 vielleicht deshalb, weil es sich um eine Münzkrise, nicht jedoch um eine mißerntebedingte Hungerkatastrophe gehandelt hatte).
Allerdings war man in Eichstätt inzwischen zur Dauerverfolgung übergegangen. Mit den Mißernten des Jahres 1624 und 1626 begann dann eine bis 1629 anhaltende Dauerkrise, die nach nur drei „billigen“ Jahren schließlich in die Katatstrophe der Jahre 1632-1636 mündete. Um 1626 und um 1634 lagen die Getreidepreise 100% höher als während der früher größten Krisenjahre 1570 und 1585 bzw. um 100% höher als in den „Normaljahren“ zwischen 1560 und 1590. Die Pest hielt in diesem Krisenjahrzehnt eine Ernte wie nie zuvor, die Bevölkerungszahl sank stellenweise auf die Hälfte ab. Das Signum dieser Jahre waren extreme Hungersnot und pestepedemien, gegenüber denen die gleichzeitigen Kriegsgeschehnisse als beinahe belanglos erscheinen. Genau in diesen extremen Krisenjahren erreichten die Hexenverfolgungen in Deutschland ihren Höhepunkt.
So lassen sich beispielsweise im Bistum Bamberg die Hexenverfolgungen genau dokumentieren – Weihbischof Friedrich Förner (1568-1630) kann als spiritus rector der Bamberger Hexenjustiz gelten. Eingeleitet mit dem „Mandat gegen Zauberer“ vom 10. März 1610 wurden im Hochstift Bamberg 1616/17 ca. 300 Menschen, 1626-1629 binnen weniger Jahre noch einmal 600 Menschen als Hexen verbrannt – eine der intensivsten Verfolgungen Europas. Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg, Eichstätt und Augsburg, Osnabrück und Köln standen in ihrer Eigenschaft als Territorialfürsten bei den deutschen Hexenverfolgungen an vorderster Front. Der Würzburger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn (1545-1617) ließ 1616/17 über 300 Menschen als Hexen verbrennen, der Würzburger Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (1583-1631) verfolgte etwa 900 Personen als Hexen. Die Mainzer Erzbischöfe verbrannten 1800 Menschen, dicht gefolgt von den Bischöfen von Trier und Bamberg, Paderborn, Osnabrück und Eichstätt. Auch der Kölner Erzbischof hatte die „Ausrottung der Hexen zum innenpolitischen Programm erhoben“.[6]
Österreich – eine neuere Gesamtdarstellung über Hexenprozesse in Österreich fehlt; 1987 bekam das Thema mit der steirischen Landesausstellung neue Popularität; doch auch seither wurde keine zusammenfassende Überblicksdarstellung publiziert; gesamten österreichischen Gebiet wurden Hexerei oder Zaubereiprozesse ausschließlich vor weltlichen Gerichten verhandelt; 1740 werden unter Maria Theresia die Hexenprozesse in der Habsburgermonarchie eingestellt.[7] Behringer meint, dass es in Österreich zu keinen wellenartigen Verfolgungen gekommen war, sondern zu lokalen, untereinander nicht in Verbindung stehenden Prozessen.
1485 waren in Österreich Hexenverfolgungen durch die päpstliche Inquisition begonnen worden, die jedoch am Widerstand der Bevölkerung von Innsbruck, der Tiroler Landstände und des Bischofs von Brixen gescheitert. Die Hexenverfolgungen blieben gering und nachmen erst zwischen 1675-90 (vergleichsweise spät) größere Formen an.[8]
Nur in einzelnen Regionen gibt es systematische Untersuchungen – für Nieder- und Oberösterreich beispielsweise nicht!
Oberösterreich: 1729-31 Prozesse gegen die Familie Grillenberger in den Landgerichten Schwertberg und Prandegg; ausgelöst durch den Verdacht der Brandstiftung gegen die jugendliche Magd Sibylla Wenigwieserin, die ihre Großmutter, die Bäuerin Magdalena Grillenberger aus dem Wagenlechnergut der Herrschafft Zellhof schwer belastete. Binnem kurzem wurde die alte Frau, ihre sechs Kinder und einige ihrer Enkelkinder des „delictum magiae diabolcae“ beschuldigt, und hingerichtet. Hexentanz und je nach Geschlecht Vereinigung mit dem Teufel oder des Teufels Weib wurden unter der Folter gestanden, aber auch Mäuse- Ratten und Eichkatzelmachen, Milch und Butterzauber sowie Hostienschändung. Der Großmutter wurde eine Narbe geöffnet, weil man dort eine zu magisch-apotropäischen Zwecken eingeheilte Hostie vermutete; [9] in diesem Zeitraum läßt sich in dieser Region ebenfalls ein wirtschaftliches Krisenszenario beschreiben: verursacht durch Truppendurchmärsche, Teuerung, Lebensmittelknappheit und Seuchen; der kaiserliche Bannrichter Dr. Ignaz Kholler trat als Vertreter der Anklage auf und er profitierte auch fianziell von den Prozessen – damit läßt sich sein persönliches Interesse durchaus klären;
Beispiele Tirol (Völser Hexenprozess), Lauterfresser – ähnliche Anschuldigungen wie im Zaubererjackl Prozeß; fand 1645 in Mühlbach bei Rodenegg statt;
Vorarlberg, verweise ich auf die Untersuchungen von Tschaikner;
Salzburg ( Zaubererjackel Prozeß, Ramingsteiner Bettlerhochzeit)
letzte große Hexenprozeß im Reich war der Zaubererjackl-Prozeß von 1675-1690, der im Erzstift Salzburg stattfand und ca. 200 Opfer forderte; Einige soziale Eckdaten, um die Gruppe der Opfer genauer zu beschreiben: sie gehörten beinahe ausschließlich den Bettlern und Vaganten an, also jenem Teil der Unterschichten, der nicht seßhaft und nicht in der Lage war, durch regelmäßige Arbeit seine Existenz auf Dauer selbständig zu bestreiten; betrachtet man die regionale Herkunft der Bettler, so fällt nicht nur die Ballung im Einzugsbereich von Salzburg auf, sondern ein zweiter Schwerpunkt in den Gebirgstälern des Pinz- und Pongaus. Beziehung zur Bevölkerungsentwicklung – Bevölkerungswachstum im 17. Jahrhundert (da das Erzstift im 30jährigen Krieg neutral geblieben war;) alpine Regionen produzierten stets mehr Menschen als sie wirtschafltich versorgen konnten; - führte zu Armut und Abwanderung ins Flachland, Ausbreitung des Bettels; dazu kam noch der Niedergang des alpinen Bergbaus; Nur 8 Delinquenten waren in Salzburg geboren, unter den Bettlern fanden sich nur 3 Handwerksgesellen;
Die Angeklagten waren überwiegend Kinder und Jugendliche; etwa 2/3 unter 21 Jahre, 1/3 hatte das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten; 2/3 waren männlichen Geschlechts; wobei festzustellen ist, dass die weiblichen Delinquenten im Schnitt älter waren als ihre männlichen Kollegen – die Hälfte der männlichen Bettler war unter 16 Jahre alt, nur ¼ der weiblichen unter 20 Jahre; Familienstand der Bettlerinnen: 60% ledig- außerordentlich hohe Ledigenrate, 30 % verheiratet, 10% verwitwet; 21% der verhafteten Jugendlichen gaben an, dass schon ihre Eltern als Bettler ihr Brot verdient hatten; Die Familie, wie desolat ihr Zustand auch immer gewesen sein mag, war und blieb der wichtigste Bezugspunkt der Bettler – insbesondere der jüngeren; wo der familiale Zusammenhang nicht mehr intakt war, traten Paten an seine Stelle; die Patenschaft als Form der „künstlichen Verwandtschaft“ übernimmt ein wichtiges soziales Sicherungsnetz; keineswegs eine vollständige soziale Desintegration, partielle Integration und Desintegration gingen ineinader über – weiblichen Bettlerinne fällt der Doppelstatus als Dienstbotin und Bettlerin ins Auge;
Geographische Mobilität der Bettler – war insgesamt beträchtlich; für die meisten Bettler jedoch auf das Salzburger Land beschränkt, entlang der Hauptverkehrsachsen in Nord-Süd-Richtung (Katschberg und Radstätter Tauern) sowie in Ost-West Route durch das Ennstal – dort rollte der handelsverkehr, man konnte auf Gelegenheitsarbeit und auf ein leichteres Fortkommen hoffen;
Wie lange gebettelt – 6 Monate bis 2-3Jahre; Schindler beschreibt die Salzburger Stadtbettlerszene als Jugendsubkultur, charakterisiert durch eine Mischung aus Vagabondage, Stadtstreicherei, Lausbubenstreichen, Gelegenheitsarbeiten und gelegentlicher Kleinkriminalität; feste Treffpunkte bildete etwa der Ziegelstadt östlich des Neutors.... nahezu 1/3 der verhafteten Bettler wies eindeutig erkennbare körperliche und/oder geistige Behinderungen auf;
Auslöser der Prozeßlawine war das Geständnis der Barbara Koller, und der Umformung eines einfachen Diebstahlsverfahren in einen Hexenprozeß. Sie gab am 5. Februar 1675 zu Protokoll sie habe „verschinen Sumer zwayen Pauern in der Tauggl hiesigen Gerichts mit Understrä und Eingrabung eines Stippls (Zauberpulver) vor der Stallthüren das Vieh verhext, weil diese ihr kein Schmalz gegeben, sondern sie nur ausgescholten hätten.“ – Verläuft nach dem simplen Muster der „rites of revenge“ (Revanche) Ob diese Revanchakte wirklich stattgefunden haben oder nicht, läßt sich nicht mehr feststellen. Aber dass Rachewünsche und –phantasien existierten ebenso wie die Angst der Gegenseite vor einer Retourkutsche, erscheint plausibel; die Schadenzauberdrohung war die Rache des armen Mannes – Schindler;
Weitere Hinrichtungen im Salzburger Lungau – 1676 wurde Christian Gräbendorffer, Knecht im Pfarrhof von St. Margarethen wegen Hexerei hingerichtet; 1679 Lorenz Kreützer von Scheifling, und 1682 13 und 1683 14 Personen hingerichtet; Ramingsteiner Prozesse von 1688/89 waren 7 Frauen und 4 Männer verwickelt.[10] – Die Abhaltung einer Scherzhochzeit von dörflichen Außenseitern und Jugendlichen endete mit der Hinrichtung von neuen Personen, fünf Frauen und vier Männern. Die Opfer lebten im Kleinhäuslermilieu in einer Bergbauregion, die sich im wirtschaftlichen Niedergang befand. Teufelspakt, Hexensabbat und Hostienschändung usw. wurden in den Geständnissen aufgezeichnet.
Steiermark: zwischen 1546 und 1746 rund 220, teils gegen einzelne, teils gegen mehrere Personen gerichtete Verfahren wegen des Verbrechens der Zauberei statt, die sich gegen insgesamt ca. 820 Menschen richteten. – im Vergleich zur Einwohnerzahl des herzotums Steiermark eine geringe Zahl; auch hier lassen sich Wellen der Verfolgung feststellen – und zwar fanden die großen Prozesse in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts statt – (also zwischen 1650 und 1699)[11];
1580 trat in der Verfolgung von Hexen und Zauberern eine Änderung ein, als sich nun in der Person des steirischen Landprofosen (Verwalter der Militärgerichtsbarkeit) Jakob Bithner ein zielstrebiger Gegner des im Volk herrschenden Aberglaubens fand;Bithners Bedeutung liegt vor allem darin, dass er in Theorie und Praxis einen auch für die Folgezeit bestimmenden Einfluß ausgeübt hat;
regionale Verteilung – drei große Regionen: - ehemalige Untersteiermark (heute ein Teil von Slowenien)einschließlich der Stadt Radkersburg (ca. 37 % aller Opfer) Zentren Maribor und Radkersburg - „Stifter und Springer“ - keine Sekte, sondern eine auf die slowenische Landbevölkerung beschränkte religiöse Bewegung innerhalb der katholischen Kirche, die an spätmittelalterliche Frömmigkeitsvorstellungen anknüpfte. Verschiedene Eigenarten, sowie deren Gottesdienste und wilden Tänze waren sowohl der katholischen Amtskirche als auch den Protestanten verdächtig.
- südöstliche Steiermark – ausgehend von Fürstenfeld paralell zur heute burgenländischen Grenze bis Radkersburg- hier wurden zwischen 1650 und 1715 198 Personen (24% der Opfer) in Zaubereiprozesse verstrickt;
- obere Murtal mit seinen Seitentälern – Zentren lagen in Murau, Oberwölz, St. Lambrecht und Obdach; hier fielen ca. 15% der Opfer der Verfolgung anheim ;
- Rest von 23% der Opfer wurde in anderen Regionen der Steiermark verfolgt; - auch in der Steiermark überwiegt der Anteil der Frauen (48% jenen der Männer mit 34%; beim Rest wird das Geschlecht in den Quellen nicht genannt; auch hier existieren regionale Differenzen – Oberes Murtal mehr Männer, Untersteiermark mehr Frauen, während die Geschlechterelationen in der südöstlichen Steiermark beinahe ausgeglichen sind; zu wenig Informationen über das Alter um statistische Aussagen treffen zu können;
- Einige Adelige (bekanntestes Opfer: Anna Neumann von Wasserleonburg (Murau), Benigna von Khevenhiller in Radkersburg oder Graf Christoph Alban von Saurau, der im oberen Murtal Güter besaß; auch einige Geistliche ( 1590 in Oberwölz- der neue Pfarrer ließ sich bei seinen Bemühungen, die protestantische gesinnte Bevölkerung zu rekatholisieren, zu verschiedenen Drohungen hinreissen. Als nun wiederholt Unwetter die Ernte vernichteten, glaubten die Bauern, dass der Pfarrer daran schuld wäre und verjagten ihn.) Aber die Hexenverfolgung in der Steiermark betraf vorwiegend die ländliche und ungebildete Bevölkerung;
Niederösterreich:
Stadtschreiberin Barbara aus Hainburg wurde 1617 wegen Wettermachens beschuldigt – ein Krügel siedendheißes Wasser, in aller Teufel Namen ausgegossen, habe Reif bewirkt; dem Hainburger Prozeß fielen mehr als 80 Menschen zum Opfer;
- Gföhler Hexenprozeß: Am 16. Juli 1592 wurde die ungefähr 16jährige Barbara Stierpaur, Magd der Bauersleute Erhard und Margareta Greis in Erdweis, nachdem sie beim „heimblichen grasen“ (Grasdiebstahl) im Gföhlerwald ertappt worden war, wurde sie in das Landgericht Gföhl eingezogen. Mit ihren 16 Jahren hatte sie schon an mehreren Orten (Gföhl, Lengenfeld und Droß) gedient; schon am Tag der Festnahme – und ohne Androhung der Folter – sagt sie aus, sie habe Margareta Greis beobachtet, wie sie „mit zauberei umbgangen sei“. Sie sagt auch aus, die Greis sei „weidt und preidt mit der zauberey in grossen geschrei“ gewesen; Daraufhin beschuldigt sie die Greis unterschiedlicher Delikte (Teufel in ein Glas gesperrt, ...Schadenzauber, Wettermachen )
Wien – 1583 wird der Prozeß gegen die Müllerstocher Elisabeth Plainacherin aus Mank geführt; sie wird von ihrer 16 jährigen Enkelin Anna Schlutterpaur beschuldigt ; diese war nach dem Tod ihrer Mutter im Alter von 4 oder 5 Jahren zur Elsa gekommen; Sie warf Elsa vor, den Tod der Mutter sowie dreier Geschwister und ihren eigenen Mann durch Schadenzauber verschuldet zu haben; vgl. Winkelbauer, „...und ist die Gefangene, 22.)
- Schweiz (Blauert) – seit den 1430er Jahren zahlreiche Hexenprozesse, die von Johannes Nider, Uldricus Torrente (einem Lausanner Dominikaner) und Peter von Greyerz durchgeführt wurden; Blauert geht davon aus, dass Hexenprozesse um 1450 vom Bodensee bis ins Elsaß geführt wurden; Blauert stellt für diese Schweizer Prozesse auch das Gegensatzpaar von gelehrter Kultur und volkstümlich magisch-abergläubischen Hexenvorstellungen in Frage.
- Skandinavien – intensiver als in England da weniger dicht besiedelt; in Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland fanden ca. 5000 Prozesse statt, von denen zwischen 1700 und 2000 mit Hinrichtungen endeten; das kumulative Konzept von Hexerei wurde nur unvollständig übernommen, kaum Folteranwendung
- Mittel- und Osteuropa Polen, Ungarn, Rußland – viele Anschuldigungen der Verwandlung in Werwölfe; für Polen läßt sich feststellen, dass 81% der Hexereiprozesse in den Dörfern festmachen lassen.[12]
- Südeuropa- Italien (Ginzburg) – fanden die ersten Hexenverfolgungen statt - aber gesamte Mittelmeerregion kaum Beweise für mehr als 500 Hinrichtungen, davon die meisten von weltlichen Gerichten angeordnet; - dennoch war die Gesamtzahl der Prozesse hoch; durch Inquisition stärkere Kontrolle der Prozesse durch übergeordnete Instanzen[13]
- Spanien (Monter) – in den spanischen Kolonien fanden überhaupt keine Hinrichtungen statt;
- Hier wurde die Anklage kollektiver Teufelsverehrung selten erhoben; - dafür Verurteilungen für Häresie (darunter wurde auch Magie, wie Liebeszauber usw. gefaßt)
Im Mittelalter waren die päpstliche Inquisitoren dafür bekannt, dass sie unbeschränkt foltern ließen und die Angeklagten auf vielfältige Weise ins Unrecht setzten. Als jedoch die große europäische Hexenjagd begann, hatten die Inquistitoren ein umfangreiches Schrifttum veröffentlicht, und die beiden moderneren Institutionen, welche die mittelalterliche Inquisition abgelöst hatten, die spanische und römische Inquisition achteten außerordentlich genau auf die Einhaltung des Verfahrensrechts.
- Ränder der Hexenverfolgung –
Irland: wenige Hexenprozesse)
Unter den französischen Siedlern Kanadas waren Hexenprozesse äußerst selten. Midlefort begründet das mit einer anderen Siedlungsform – Farmen waren weit voneinander entfernt. „Ein Nährboden an dörflichen Ängsten, Rivalitäten, Neid und Argwohn fehlte ... fast ganz. Außerdem war die Gesellschaft der französischen Einwanderer eine überwiegend männliche, in der Frauen sehr begehrt waren. Im Jahre 1663 gab es doppelt so viele Männer wie Frauen in Québec. Nur wenige Frauen waren unverheiratet, selbst Witwen haben sehr schnell wieder geheiratet....Es herrschte also für Frauen eine soziale Situation, in der es an vielen der wohlbekannten Reizstoffe für hexenprozesse gemangelt hat “[14]
Mexiko: Hier finden sich Tausende von Anklagen und Selbstdenunziationen, Hunderte von Prozessen und wie gewöhnlich in den Ländern der Inquisition äußerst wenige Hinrichtungen, vielleicht nicht mehr als 20. Das Ende der Hexenprozesse in Mexiko läßt sich als Beispiel der wachsenden Überlegenheit der gehobenen Klassen vorstellen, der Trennung zwischen Volk und Elite, also als Teil eiens sozialen Gliederungsprozesses und als das Aufgeben des Versuchs, eine einheitliche, moralisch intakte Gesellschaft aufzubauen.[15]
Neu-England: Keine anderen Hexenprozesse wurden so detailliert untersucht, wie jene in Salem und Massachusetts aus dem Jahr 1692 – seit 1949 gibt es mindestens 12 weitriechende wisschenschaftliche Bücher über diese Episode. – obwohl zwischen 1640 und 1689 etwa 20 verurteilte Hexen hingerichtet wurden; Diese Prozesse als Auswuchs des Puritanismus zu sehen – wie es die ältere Forschung gerne zu tun pflegte – ist nun eine differenziertere Interpretation gewichen, die beispielsweise auch die besondere Gemeindeform der neuenglischen Dörfer miteinbezieht. In anderen Gebieten der amerikanischen Kolonien gab es zerstreute, großflächige Siedlungen, Farmen und Pflanzungen, die ihr „moralisches Zentrum“ meist in den Court houses, in Gerichtsgebäuden fanden, statt im dörflichen Meeting House, das zugleich weltliche und geistliche Funktionen verband.[16]
III. Wer waren die Hexen:
Ein Vergleich in verschiedenen europäischen Gebieten ergiebt: durchschnittlich 80% Frauen mit Maximalwerten von 95% in bestimmten Juraregionen und 92% in Essex und Namur sowie mit Minimalwerten von 58% im Waadtland und 64% im schweizerischen Freiburg.[17]
Geschlecht – vgl. Folie – überwiegend Frauen – Frauen wurden wegen ihres Geschlechts schneller der Hexerei verdächtigt und vor Gericht gebracht, es gab aber kein weibliches Monopol auf das Verbrechen;
Frauen galten moralisch ungefestigter - „Schwäche des weiblichen Geschlechtes“, sinnlicher und sexuell zügelloser als Männer, - vgl. Bilddarstellung von Hans Baldung Grien – Hexen als Verkörperung des weiblichen Sexualtriebes; die Zuschreibung einer Verbindung von Frauen und Magie ist alt und findet sich nicht nur bei der Beschreibung der Germanen von Tacitus;
während der zeitlich späteren Prozesse läßt sich durchaus eine Verlagerung von alten Frauen auf junge Männer (Zaubererbuben), wie beispielsweise im Zauberer Jacklprozeß feststellen.
Alter – vorwiegend zu Beginn der Verfolgungen wurden alte Frauen als Hexen verdächtigt;
überwiegende Zahl Verurteilter über 50 Jahre alt, ein Alter das seltener als heute erreicht wurde;
Familienstand – meist war der Anteil unverheirateter oder verwitweter Frauen hoch – wenn diese Information überhaupt verfügbar;
III. Begründungen für die Hexenprozesse:
Hexenprozesse auf einen Grurnd zurückzuführen ist schlicht unmöglich, es existieren viele unterschiedliche Thesen zu ihrer Erklärung:
- von konfessionellen Gründen Reformation/Gegenreformation,
- soziale Konflikte: wie Beispielsweise Feindschaften zwischen Frauen (Dienst und Roper)
- klimatische Veränderungen: kleine Eiszeit und den daraus entstehenden Agrarkrisen: typische Reihenfolge: Unwetter-Mißernte-Teuerung-Hungersnot-Seuche; bester Indikator für Mißernte ist der Getreidepreis (steigt bei Verknappung); in den Jahrzehnten um 1600 kam es zu den größten Preissteigerungen;
- Einführung und Durchsetzung des römischen Rechts – Ablösung des Akkusationsprozeß durch den Inquisitionsprozeß, was auch als Prozeß der „Verrechtlichung“ bezeichnet wird; dh. Die Theologen und Juristen wußten sich danach auf die Zunahme der Zaubereiprozesse keinen anderen Reim zu machen, als sie dem Teufel zuzuschreiben; ihre dämonologische Interpretation hatte wiederum den Anstieg von Teufelspaktbeschuldigungen in den Prozessen zur Folge. Die Zunahme der Zaubereibeschuldigungen selbst wird dabei keineswegs als direktes Ergebnis gelehrter Intervention verstanden, sondern als Konsequenz des tiefgreifenden Wandels im Rechtssystem vom Akkusations- zum Inquisitionsprozeß. Der erstere war mit hohem Risiko für einen potentiellen Kläger verbunden gewesen und mochte ihn ebenso wie das Fehlen zureichender Prozeß und Beweismittel abgeschreckt haben, eine formelle Anklage wegen Zauberei zu erheben. Der neue weltliche Inquisitionsprozeß – und Zaubereiprozesse werden schon ab dem späten 14. Jahrhundert zunehmend auch vor weltlichen Gerichten verhandelt – führt neue Indizien in den Prozeß ein (etwa den „Leumund), reduzierte das Klagerisiko und schwächte die Position des/der Beklagten. So wurde die Bereitschaft der Bevölkerung größer, Konflikte allgemein und insbesondere Beschuldigungen wegen Zauberei auf formalrechtlichem Weg auszufechten. Hier wird anhand der Wechelwirkung von gelehrtem Rechtssystem und alltäglicher Praxis (oder zwischen Volkskultur und Elitenkultur) besondere Bedeutung zu: ob die Imagination von „nachtfahrenden“ Männern und Frauen z.b ein in der Bevölkerung lebendiger Glaube war oder längst abgestorbenes Gedankengut, das nur in den Fußnoten gelehrter Traktate immer wieder zitiert wurde, ist umstritten.[18]
- Gegensatz zwischen volkstümlich magischen abergläubischen Hexereivorstellung und gelehrter Kultur[19]
- Ethnologe Bronislaw Malinowski bereits in den 20er Jahren formuliert: Zunahme innergesellschaftlicher Spannungen stehe in Zusammenhang mit kulturellen und sozialen Wandlungsprozessen, Zeiten besonderer Not und damit auch persönlicher Konflikte; Hexenverfolgung seien Symptome für auftretende Ängste bei Wandlungsprozessen;
V. Förderer und Gegner der Hexenprozesse
Hexenglaube bzw. Skepsis diesem gegenüber sind keine festen oder scharf getrennten Kategorien; Sowohl Förderern als auch Gegnern ist gemeinsam, dass sie an die Existenz von Hexen glaubten;
a) Eines der frühesten Beispiele für ‚Hexenliteratur’ ist der von Johannes Nider verfasste Formicarius; anonyme Traktat: „Errores Gazariorum seu illorum, qui scobam vel baculum equitare probantur“[20]
b) Hexenhammer des Heinrich Institoris und Jakob Sprenger;
Des Trierer Weihbischofs Peter Binsfelds „Tractatus de confessionibus maleficorum et sagarum“ von 1589 lieferte das theoretische Fundament für die härteste Verfolgung. Binsfeld entwickelte systematisch und konsequent die rationell Dämonologie der frühen Neuzeit: behandelte die Legitimität der Verfolgung um dann direkt zu den Modalitäten der Prozeßführung überzugehen. Bereits eine einzige Denunziation, ohne jedes weitere Indiz, sollte die Tortur rechtfertigen, und zwar kein wie damals im Strafprozeß übliche, sondern eine fortgesetzte Tortur nach Ausnahmerecht.[21]
b) Deutschland: - ich möchte auf einen der Hexengegner näher eingehen, und zwar auf Johann Weyer, über den eine breite wissenschaftlich interessante Literatur existiert.[22]
„De praestigiis daemonum“ Basel 1563; Weyer gilt als gut ausgebildeter, hochgelehrter und traditionsbewußter Arzt, der seine Lehrzeit bei Agrippa von Nettesheim verbrachte, daraufhin in Paris und Orleans Medizin studierte, mit ca. 30 Jahren Stadtarzt von Arnheim und mit 35 zum Leibarzt von Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve berufen;
- Führt medizinische, theologische (evangelisch, nach Midlefort „ein von Erasmus stark geprägter Lutheraner“[23]) und rechtswissenschaftliche Anschauungen gegen den Glauben an Hexen an; er sieht in ihnen nur melancholische Frauen, denen man mit Nachsicht und Liebe begegnen sollte, um sie von ihren Wahnvorstellungen zu heilen.
1. Jahrzehnten des 17. Jh.: Adam Tanner „Tractatus teologicus de processu adversus crimina excepta, Köln 1629“, Jesuitenprofessor aus Innsbruck (+ 1632), Paul Laymann „Theologia moralis, Augsburg 1744“, Friedrich Spee „Cautio criminalis oder rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse“ Rinteln 1631 - , Johann Mayfart „Christliche erinnerung (...) wie das abschewliche Laster der Hexerey mit Ernst auszurotten (...)“, Leipzig 1666; Hermann Goehausen, Justus Oldekop
Reginald Scott – England – Hexerei sei unmöglich, da das Zeitalter der Wunder vorbei sei. Wenn der Teufel nicht mehr in die materielle Welt eingreifen konnte, wie er es in den biblischen Zeiten getan hat, dann waren die physikalischen Wirkungen der Hexerei schlicht unmöglich.
VI. Ende der Hexenprozesse
Scheiternde Hexenprozesse finden nach Behringer dort statt, wo Hexenverfolgung durch starke gemäßigte Gruppe von Personen in einflußreicher Stellung, also „von oben“ eingeschränkt wurde; wo Justiz und Verwaltung stark zentralistisch organisiert waren; Das Ende der großen europäischen Hexenprozesse im Zusammenhang mit der Aufklärung und einem rationalen Weltbild;
1996 werden in der Nordprovinz der Republik Südafrika 300 Menschen von lokalen Tribunalen verurteilt und hingerichtet[24];
VII. Hexen heute
In Okkultismus und Esoterik[25]
Im Rahmen des Okkultbooms existiert eine neue Hexenbewegung, die ausgehend vom anglo-amerikanischen Sprachraum auch in deutschsprachigen Ländern sich immer weiter ausbreitet; Hexen werden als Reste eines keltischen Stammes und das Hexenwesen als Überbleibsel einer vorchristlichen Religion gesehen;
Auch in einem anderen Zusammenhang ist von einer ideellen Solidarisierung mit den Hexen zu sprechen – Zusammenhang mit der Neuen Frauenbewegung; nach Auffassung vieler Feministinnen iwaren die Hexenverfolgungen der Versuch der Vernichtung von Frauen als heilkundige und magiebegabte Wesen; damit im Zusammenhang steht auch die Frauengesundheitsbewegung; unkritische Übernahme der stereotypen Verknüpfung : Frau – Natur – Magie – weibliche Macht; Eine solche Auffassung verleiht Souveränität, Stärke und Selbstbewußtsein für den Kampf gegen die Benachteiligung und Unterdrückung der Frau;
Doch wie steht es um den Glauben an Hexerei – dieser Glaube läßt sich folgendermassen kennzeichnen- bestimmte Leute besitzen die Fähigkeit, anderen Unglück, Krankheit oder Mißerfolg anzuwünschen.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Vorstellung von der personalen Existenz des Teufels nach wie vor offizielle katholische Lehrmeinung ist und dass Papst Johannes Paul II. im Sommer 1986 davor warnte, die Existenz des Teufels zu leugnen;[26]
Zum Schluß möchte ich ihnen zur kurzen Information noch das 115 seitige kleine praktische Buch von Wolfgang Behringer, Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung, München 1998 (Beck´sche Reihe 2082) zur weiteren schnellen Information empfehlen.
[1] Nach Sönke Lorenz, Die Rechtsgutachten von Johann Fichard in Sachen Hexenprozeß, in: Lorenz/Bauer (Hg.), Hexenverfolgung. Beiträge zur Forschung. Wiesbaden 1995, 203-240, hier 205ff.
[2] Nach Claude Lecouteux, ‚Hagazussa – Striga – Hexe’ in: Hessische Blätter für Volks- und Kulturforschung, 57-70.
[3] Nach Andreas Blauert, Schweizerische Ketzer-, Zauber- und Hexenprozesse, in: Lorenz/Bauer, Hexenverfolgung, 65.
[4] H.C. Erik Midelfort, Alte Fragen, in: Lorenz/Bauer, Hexenverfolgung, 15.
[5] Behringer, Sozialgeschichte und Hexenverfolgung, 327ff.
[6] Nach Behringer, Falken und Tauben, 224f.
[7] Nach Behringer, Hexen und Hexenprozesse, 451: „Wir haben gleich bei Anfang Unserer Regierung auf Bemerkung, daß bei diesem sogenannten Zauber- und Hexenprozesse aus unbegründeten Vorurteilen viel Unordentliches sich mit einmenge, in unseren Erblanden allgemein verordnet, daß solche vorkommende Prozesse vor Kundmachung eines Urteils zu Unserer höchsten Einsicht und Entschließung eingeschicket werden sollen; welch´ Unsere höchste Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, daß derlei Inquisition mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet und in Unserer Regierung bisher kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdeckt worden, sondern derlei Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine Dummheit und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster hinausgeloffen seien,...“ 451f.
[8] Vgl. Behringer, Hexenverfolgung, 414.
[9] Heide Dienst, Hexenprozesse, 278.
[10] Nach Schinder, Die Ramingsteiner Bettlerhochzeit, 165-192.
[11] Hier und im folgenden nach Helfried Valentinitsch, Die Verfolgung von Hexen und Zauberern im Herzogtum Steiermark – eine Zwischenbilanz, in: Ders. (Hg.), Hexen und Zauberer. Graz-Wien 1987, 297-316, hier 298f.
[12] Nach Schormann, Hexenprozesse, 72.
[13] Nach Levack, Hexenjagd, 208.
[14] Midelfort, Das Ende der Hexenprozesse in den Randgebieten: Licht von draußen. In: Lorenz/Bauer (Hg.), Das Ende der Hexenverfolgung. Stuttgart 1995, 153-168, hier 157.
[15] Ebda., 161.
[16] Ebda., 163.
[17] Vgl. Gerhard Schormann, Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen 1981, 118.
[18] Nach Schwerhoff, Die Erdichtung der weisen Männer, 412f.
[19] Kritik an Richard Kickhefer von A. Horsley, Who were the witches? The social roles of the accused in the European witch trials, in: Journal of Interdisciplinary History 9 (1979), 689-715;
[20] Blauert, Schweizerische Ketzer-, 73 – dieser zitiert nach Hansen, Quellen, 118-122;
[21] Behringer, Hexen und Hexenprozesse, 181f.
[22] Vgl. H.C. Erik Midelfort, Hohann Weyer in medizinischer, theologischer und rechtsgeschichtlicher Hinsicht, in: Vom Unfug des Hexen-Processes. Gegner der Hexenverfolgung von Johann Weyer bis Friedrich Spee, hg. Von Hartmut Lehmann und Otto Ulbricht, Wiesbaden 1992 (Wolfenbütteler Forschungen 55), 53-64;
[23] Ebda., 58.
[24] Behringer, Hexen, 10.
[25] Ich stütze mich dabei auf den Beitrag von Inge Schöck, Hexen heute. Traditioneller Hexenglaube und aktuelle Hexenwelle, in: van Dülmen (Hg.), Hexenwelten, Frankfurt am Main 1987, 282-305 sowie auf Dagmar Unverhau, Frauenbewegung und historische Hexenverfolgung, in: Blauert (Hg.) Ketzer, Zauberer, Hexen. Die Anfänge der europäischen Hexenverfolgung, Frankfurt am Main 1990, 241-283
[26] Schöck, Hexen heute, 296
H E X E N
ß german./ahdt. hag = Zaun, Hecke
Ursprüngliche Wurzeln unseres Hexenbegriffs:
1. ahdt: herbaria: Kräuterkenner, Hebamme, die „Weise Frau“
2. ahdt.: hagazussa (von hag = Hecke, Zaun > v.a. isländ.:„Zaunreiterin“: zwischen Innen- und Außenwelt [umzäunter Garten = alter Begriff für Welt] vgl.3.!): schadenstiftend
3.
nordische Hexe: Kontakte zur Anderwelt
durch ekstatische Methoden
(Tanz an Hexentanzplätzen, Orgasmus, Rauschmittel => Fluggefühl), Verwandlung in
Tiere
4. ital.Hexe: Person mit erotischer Anziehungskraft
sowie: kannibal. striga & furia; russ.Babajaga; ital.Bephana; alpine Salige Frauen
Ursachen für Hexenwahn:
* Angst vor landfahrenden Kräuterweiblein, <= (teilw.berechtigtes) Misstrauen
* Spätmittelalterl. Irrglaube: Hexen im Dienste Satans (zuerst Glaubensabfall,
danach Teufelsbuhlschaft), um Menschen zu schaden
bei Hexentanzplätzen (Brocken im Harz, Schöckl bei Graz, Ötscher, Schlern , ...) :
* Sexual- und Frauenfeindlichkeit der Prediger, v.a. gegen Hebammen & ihr Wissen
* Soziale Konflikte: durch Arbeitslosigkeit; Missernten, Seuchen, Hungersnot => Teuerungen
* Angst vor Naturgewalten: Kometen, Unwetter, Spätfrost (kleine Eiszeit!)
* Durch Hexensalben: Verwandlung in böse Tiere (v.a.. Werwolf) <= Gefahr durch Wölfe,...
* Angst vor dem „Bösen Blick“, der Mensch oder Tier schadet
* Geheimes Wissen um
Pflanzen:
Kräuterkenner begehrt und geachtet aber auch gefürchtet und verfolgt.
Chronologie der Hexenverfolgung:
AT: 1 Sam 28,3-25: Hexe von Endor (Totenbeschwörerin): holt für König Saul den Geist Samuels
NT: Lk 12,49: „Ich bin gekommen, um Feuer auf die Erde zu werfen ...“ ???
Rom, Germanen, …: Feuertod
Christliche Kirchen:
bis 800: Buße, bis 13. Jh.: nur kirchliche Strafen
1484: „Hexenbulle“ von Papst Innozenz VIII.
1487: P. Jakob Sprenger und Heinrich Institoris OP: „Hexenhammer“
Statt Anklage: Denunziation, statt Beweise: Folter, Hexenproben
o in 150 Kernjahren der Verfolgung: 50.000 bis 300.000 Menschen getötet, (80% Frauen ??)
o lokale & zeitliche Verfolgungswellen: v.a. nach Missernten, Seuchen, Verteuerungen
o oft Prozesslawine à z.B. Hainburg: 80 Tote; Süddt.: einzelne Prozesse bis 400 Tote
o z.B.: einziger Hexenprozess in Wien gegen Elisabeth Plaininger
o z.B.: Salzburg: 1675-89 Prozess „Zauberer Jakel“: 200 Tote
o Verbrennen wegen: Reinigung (Vorwegnahme des Fegefeuers)
Von Anfang an weigerten sich viele Menschen beim Hexentreiben mitzumachen: z.B.:
Ø Pater Friedrich von Spee SJ (+1635 an Pest):
Ø Kaiserin Maria Theresia: schafft 1740 Hexenprozesse für k.k. Monarchie ab
=> 1775: letzte deutsche Hexe in Kemten/Allgäu verbrannt
1782: Tod der letzten europäischen Hexe in der Schweiz
Juli 1995: Papst Johannes Paul II. entschuldigt sich in einem „Brief an die Frauen“
Um 2000: Jährlich viele getötete Hexen in z.B. Südafrika, Kongo, Indien
H E X E N
ß german./ahdt. hag = Zaun, Hecke
Ursprüngliche Wurzeln unseres Hexenbegriffs:
1. ahdt: herbaria: Kräuterkenner, Hebamme, die „Weise Frau“
2. ahdt.: hagazussa (von hag = Hecke, Zaun > v.a. isländ.:„Zaunreiterin“: zwischen Innen- und Außenwelt [umzäunter Garten = alter Begriff für Welt] vgl.3.!): schadenstiftend
3.
nordische Hexe: Kontakte zur Anderwelt
durch ekstatische Methoden
(Tanz an Hexentanzplätzen, Orgasmus, Rauschmittel => Fluggefühl), Verwandlung in
Tiere
4. ital.Hexe: Person mit erotischer Anziehungskraft
5. striga & furia: kannibalisch (v.a. Kinder);
6. Babajaga: russ.Hexe (weise Frau): strenge Prüfung à Bereit zu Wissensvermittlung
7. Bephana: ital.Hexe: bringt am 6.1. durch den Kamin Geschenke (ß röm.Herzgöttin)
8. Salige Frauen: in Alpen: können gut oder böse sein
> Es gab meist mehr weibliche (ca.80%) als männliche Hexen!
Ursachen für Hexenwahn:
(Gwydian: Hexenverfolgung =Gipfel von politisch-religiöser Intoleranz und Angst)
* Angst vor landfahrenden Salbenkrämern, Kräuterweiblein, Taschenspielern, Zauber-
künstlern <= (teilw. berechtigter) Argwohn und Misstrauen auf Grund schlechter Erfahrungen
* Spätmittelalterl. Irrglaube: Hexen im Dienste Satans (zuerst Glaubensabfall, Ketzerprozesse, danach Teufelsbuhlschaft),
um Menschen zu schaden durch:
· bösen Blick
· Herbeiholen von Unwettern
· Krankmachen, z.B. durch Durchbohren von Wachspuppen („Ätzmänner“)
· Verhinderung der Fortpflanzung bei Mensch und Tier
· Diebstahl auf magischem Weg
· zauberische Verbreitung von Ungeziefer
bei Hexentanzplätzen (Brocken im Harz, Schöckl bei Graz, Ötscher, Schlern , ...) :
* Sexual- und Frauenfeindlichkeit der Prediger, v.a. gegen Hebammen:
haben Wissen (=Macht) über Körper der Frau, Empfängnisregelung, Säugling(stod)
* Soziale Konflikte:
durch Arbeitslosigkeit; Missernten, Seuchen, Hungersnot => Teuerungen
* Angst vor Naturgewalten: Kometen, Unwetter (Wetterhexen), Spätfrost (kleine Eiszeit!)
{unerklärlich: warum ist gerade nur mein Landstrich (nicht) verwüstet}
Gegenmaßnahmen:
· Wetterschießen (Kugeln mit Kreuzen verziert), um in den Wolken reitende Hexen zu treffen
· Drudenmesser gegen Wetterhexen in die Luft schleudern
· Wetterläuten mit Kirchenglocken (als Sieg des Christentums)
· Anzünden geweihter, schwarzer Wetterkerzen
· Wetterkreuze an die Türen
· Hauswurz als pflanzliches Blitzschutzmittel
· Prozession mit der geweihten Hostie in der Monstranz
· Werfen von Windeln aus der Tür
* Durch Hexensalben: Verwandlung in böse Tiere (z.B. Werwolf) <= Gefahr durch Wölfe,...
* Angst vor dem „Bösen Blick“, der Mensch oder Tier schadet
* Geheimes Wissen um Pflanzen:
> Hexen- und Teufelskräuter: Einreiben / Einatmen / Einnehmen von Kräuterprodukten => Halluzinationen, Träume (erotische; Gefühl des Fliegens)
> Zauberkräuter:
· vertreiben Böses, Gewitter: z.B.: Beifuß, Hauswurz, Arnika, Dill, Knoblauch
· Heilen (angezauberte) Krankheiten: z.B.: Mistel, Brennessel, Königskerze
· Ziehen das andere Geschlecht an: z.B.: Liebstöckl, Aronstab, Wegwarte
· bringen Glück und Reichtum: z.B. Alraune
richtige Dosierung, Mischung und Anwendung (lebens)wichtig
=> Kräuterkenner begehrt und geachtet als Heiler und Segenspender,
aber ab ausgehendem Mittelalter auch gefürchtet und verfolgt.
weitere Gegenmittel:
· hexenvertreibende Kräuter
· Amulettpfennige
· Kreuze und Drudenfüße einritzen, aufhängen oder tragen
· Schluckbildchen
· Gebete auf Rollen (Länge Christi, Länge Mariens)
· Amulette zum Umhängen (Kleine Hufeisen, Kristalle, Bocksbärte, getrocknete Spinnen)
Chronologie der Hexenverfolgung:
AT: 1 Sam 28,3-25: Hexe von Endor (Totenbeschwörerin): holt für König Saul den Geist Samuels
Ex 22,17; Lev 19,31; 20,6; Dtn 18,11f
NT: Lk 12,49: „Ich bin gekommen, um Feuer auf die Erde zu werfen ...“ ???
Rom: Feuertod, Germanen: Verfolgung
Christliche Kirchen:
bis 800: Buße, bis 13.Jh.: nur kirchliche Strafen
1484: „Hexenbulle“ von Papst Innozenz VIII.
1487: P. Jakob Sprenger und Heinrich Institoris OP: „Hexenhammer“
ð Statt Anklage: Denunziation,
ð statt Beweise: Folter, Hexenproben (Teufelsmal, Nadelproben, Hexenbad, ...)
ð 4 strafrechtliche Einzeltatbestände: Gotteslästerung - Sodomie - Zauberei – Ehebruch
ð
insges. 16 Auflagen,
auch deutsche Version: 1511 von Zengler: „Laienspiegel“ (weit verbreitet!!!)
1532: Carolina = neue Verfahrensregelung vom dt. Kaiser Karl V. => Reduzierung der Folter
=> in 150 Kernjahren der Verfolgung: 50.000 bis 300.000 Menschen getötet,
vermutlich 80% Frauen (= anfälliger für Teufel)
o lokale & zeitliche Verfolgungswellen: v.a. nach Missernten, Viehseuchen, Pest, Verteuerungen
o oft Prozesslawine à z.B. Hainburg: 80 Tote; Süddt.: Einzelne Prozesse bis 400 Tote
o
z.B.: einziger Hexenprozess in
Wien
gegen Elisabeth Plaininger aus Mank bei Melk:
denunziert von ihrer 16jähr.Enkelin Anna Schiltenbaurin: Oma habe:
- ihr Teufel hineingehext à vom Bischof 12.652 Teufel herausexorziert
- ihre 3 Geschwister & ihre Mutter (=Elisabeths Tochter) mit Hexensalbe zu Tode gehext
=> Verbrannt am Scheiterhaufen am 24. September 1583
o
z.B.: Salzburg: 1675-89 Prozess „Zauberer
Jakel“
Anfang: Diebstahlsprozess
à
Hexenprozess („Wenn Du mir das nicht gibst,
so verhex ich deine Kühe!“...)
=> ca. 200 Tote (v.a. Taglöhner, Bettler)
wegen Schadenzauber: Mäuse herbeigehext ..., davon 33% 15-22 Jahre alt, 33%
12-15 Jahre, 66% männlich,
21% aus Bettlerfamilien, 33% mit Behinderung
o
Verbrennen wegen:
-- Feuer reinigt (Vorwegnahme des Fegefeuers)
-- Verwertung des Leibes unmöglich
-- oft wurden die Menschen vorher getötet,
damit sie beim Verbrennen den Zusehern nicht schaden können
Von Anfang an weigerten sich viele Menschen beim Hexentreiben mitzumachen: z.B.:
Ø Pater Friedrich von Spee SJ (†1635 an Pest):
„Oft glaube ich, der einzige Grund dafür, daß wir
nicht alle Hexen und Zauberer sind,
ist der, daß wir nicht gefoltert worden sind.“
Ø Johannes Weyer (1515-88; evangelisch): versucht ab 1563 wissenschaftl. gegen Hexentreiben vorzugehen (z.B.: „Ich habe noch nie ein nicht blutendes Hexenmal gesehen!“)
Ø Kaiserin Maria Theresia: schafft 1740 Hexenprozesse für k.k. Monarchie ab
=> 1775: letzte deutsche Hexe in Kemten/Allgäu verbrannt
1782: Tod der letzten europäischen Hexe in der Schweiz
Juli 1995: Papst Johannes Paul II. entschuldigt sich in einem „Brief an die Frauen“ für das
ihnen von der Kirche angetane Unrecht
Gegenwart:
Oktober 1996: Jährlich wird in Südafrika gegen mehr als 1300 Menschen wegen Hexerei
gewaltsam vorgegangen, über 20 werden getötet
Juli 2001: 400 Menschen im Kongo wegen Hexerei mit Macheten, Steinen, Stöcken getötet
Aug. 2000: 5 Menschen in Indien verbrannt wegen hexischen Tötens mehrerer Dorfbewohner
In USA, GB, … : Hexengruppen („wicca“) als alternative Religion
Brauch in Alpenländern: Abbrennen der „Funkenhexen“
am Abend des 1. Fastensonntags à Höhepunkt: Explosion der Hexenpuppe
Aktuelle Filme:
· Charmed
· Sabrina – total verhext
· Harry Potter
vgl. http://web.archive.org/web/20011006111556/www.zpr.uni-koeln.de/~nix/hexen/index.html
v Unterrichtstunden : http://mitglied.lycos.de/PeterWill/hexen.htm
v http://www.sfn.uni-muenchen.de/forumhexenforschung/9miohexen.html
v ein virtueller Hexenprozess : http://www.rpi-virtuell.net/home/terno/hexen/
v weitere Internetadressen: http://www.uni-koblenz.de/~graf/hexen.htm